Punktsieg für DEB bei Gerichtstermin

Vereins-News

11.12.2012 13:3011.12.2012 13:30 | geschrieben von Christian Demel

Punktsieg für DEB bei Gerichtstermin

ESVK überrascht über konträre Aussagen

Widersprüchlicher könnten die Aussagen nicht sein. Zuerst erreichte den ESV Kaufbeuren am heutigen morgen eine offizielle Presse-Mitteilung der ESBG, in der der DEB bezüglich der angestrengten Feststellungsklage nicht besonders gut wegkam. Diese Argumentation wurde durch einen Artikel einer deutschen Eishockefachzeitung untermauert, in der die ESBG-Varitante augenscheinlich einfach übernommen wurde, da wohl kein Vertreter der Zeitung beim Gerichtstermin anwesend war.

Einige Stunden später bekam der Verein dann zwei Presseberichte Münchner Zeitungen zugespielt, die - journalistisch augenscheinlich unabhängig, da beim Termin anwesend - ein anderes Fazit des Gerichtstermines ziehen.

DEB Punktsieger vor Gericht – LEV weisen Kündigung der ESBG zurück

München, 10.12 2012 – Nach der heutigen Verhandlung am Langericht I in München, kann die Zusammenfassung der Beteiligten, die der Sitzung beigewohnt haben nur lauten: Punktsieg für den Deutschen Eishockey Bund e.V. (DEB).  Der DEB darf davon ausgehen, dass er auch bei zukünftigen ESBG-Versammlungen weiter seine 370 Stimmen ausüben kann. Die zuständige Richterin Forstner hat den ESBG-Geschäfsführer Alexander Jäger direkt und unmissverständlich erklärt, dass es keine Grundlage dafür gegeben hat und geben kann, dem DEB seine Stimmanteile auf 20 zu beschneiden. Die Vorsitzende Richterin hat in der Verhandlung demnach keinen Zweifel daran gelassen, daß der DEB entsprechend seiner Anteile stimmberechtigt ist. Die Auffassung von Herrn Jäger, es läge eine Treuhandschaft vor, wurde vom Gericht als nicht belastbar angesehen. Eine erneute Mißachtung der Stimmrechte des DEB sei untunlich. Die anwesenden Rechtsanwälte haben beigepflichtet, dies für künftige Gesellschafterversammlungen zu berücksichtigen. „Ich habe Herrn Jäger heute noch einmal explizit darauf aufmerksam gemacht, dass es für ihn aus rechtlicher Sicht durchaus gefährlich werden kann, wenn er bei der nächsten Gesellschafterversammlung die Stimmanteile wieder in Frage stellt. Die heutige Verhandlung hat deutlich gemacht, dass er dies nicht mehr behaupten darf“, so Rechtsanwalt Robert Niedermeier, der den SC Riessersee vertreten hat.

Ein offizielles Urteil erfolgte heute jedoch nicht. Das Landgericht hat sich noch nicht entschieden, ob das Rechtschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage hinreichend ist oder ob der Verband eine Anfechtungsklage einreichen muss. Die Richterin regte vielmehr an, sich außergerichtlich an einen Tisch zu setzen und eine Lösung für die zukünftige Zusammenarbeit herbeizuführen. Christian Ostermeier hat die rechtlichen Interessen des DEB vertreten und gibt sich zuversichtlich: „Dass die Feststellungsklage womöglich nicht hinreichend ist, bedeutet für uns ein Formalkriterium. Dann müssen wir eben eine Anfechtungsklage einreichen. Entscheidend war die rechtliche Würdigung der vorsitzenden Richterin und die war eindeutig und klar. Herr Jäger bewegt sich auf dünnem Eis.“

 

DEB Punktsieger vor Gericht

 

München - Der Deutsche Eishockey-Bund darf davon ausgehen, dass er bei ESBG-Versammlungenim weiter seine 270 Stimmen ausüben kann.

 

Im Streit mit der Spielbetriebsgesellschaft (ESBG), die die 2. Liga organisiert, darf sich der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) als Punktsieger fühlen. In einem Zivilprozess, den der DEB vor dem Landgericht München angestrengt hatte, weil ESBG-Geschäftsführer Alexander Jäger die Stimmanteile des Verbands vor Monaten von 370 auf 20 beschnitten hatte, erging kein Urteil. Richterin Forstner machte allerdings unmissverständlich klar, dass ihrer Ansicht nach der DEB, der der ESBG angehört, seine gesamten Stimmanteile weiter ausüben darf.

 

Forstner legte den beiden Parteien ans Herz, sich doch noch einmal an einen Tisch zu setzen und zu versuchen, die verhärteten Fronten aufzubrechen. Sie griff damit eine Anregung von Riessersees Geschäftsführer Ralph Bader, der gemeinsam mit den Vertretern des ESV Kaufbeuren als Mitkläger auf Seiten des DEB auftrat, während die anderen elf Zweitligisten die ESBG unterstützen.

 

Beide Parteien schlossen sich dem Vorschlag an und wollen sich am 19. Dezember treffen. „Wir müssen versuchen, zu einer konstruktiven Lösung zu kommen“, sagt DEB-Präsident Uwe Harnos. Allerdings scheinen die Fronten extrem verhärtet zu sein, die nicht Gutes erwarten lassen. Als sich Harnos und Jäger, der erst seit dieser Saison im Amt ist und dem immerhin auch der Verband mit seinen 370 Stimmen zu diesem Job verholfen hat, nach der Verhandlung im Gerichtssaal mehr als lautstark unterhielten fielen wenig schmeichelhafte Worte.

 

 

DEB contra ESBG: Ralph Bader in der Rolle des Mediators

München -

 

Die Juristendichte war fast so hoch wie die Quadratmeterzahl des kleinen Saals im Landgericht München I. Den drei Berufsrichtern saßen acht Anwälte gegenüber - je vier auf Seiten des Klägers und der Beklagten. Und mittendrin Ralph Bader, der Geschäftsführer der SC Riessersee Eishockey Vermarktungs GmbH. Bei diesem Prozess, in dem sich der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) und die Eishockey-Spielbetriebsgesellschaft ESBG, die die 2. Bundesliga organisiert, handelte es sich nicht um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder ein Weiterbildungs-Seminar für Anwälte, und Bader hat auch nicht den Beruf gewechselt - aber er stand als Nebenkläger auf der richtigen Seite, auf der des Punktsiegers.

 

In der Verhandlung, die der DEB angestrengt hatte, machte die Vorsitzende Richterin Forstner klar, dass ihrer Meinung nach der Verband weiter seine vollen Stimmrechte von 370 bei Sitzungen der ESBG benützen kann, die deren Geschäftsführer Alexander Jäger selbstherrlich auf 20 beschnitten und damit den DEB quasi entmachtet hatte (wir berichteten).

 

Neben der Richterin wirkte vor allem Bader mäßigend auf die Anwälte beider Parteien ein. Und schließlich brachte der 48-Jährige Garmisch-Partenkirchner, der sonst eher einen Ruf als Poltergeist besitzt und dem wenig diplomatisches Geschick nachgesagt wird, jenen Vorschlag ein, der dazu beitragen kann, dass beide Seiten, die sich unversöhnlichen gegenüber standen, eine Lösung finden. Seine Rolle als Mediator spielte Bader fast perfekt. Für den 5. Januar 2013 ist eine Gesellschafterversammlung terminiert. Bader regte an, dass sich DEB- und ESBG-Spitzen im Vorfeld treffen sollten, um die Unstimmigkeiten aus der Welt zu räumen. „Das muss doch möglich sein“, sagte er. Und es war möglich. Sowohl DEB-Präsident Uwe Harnos als auch ESBG-Geschäftsführer Jäger stimmten zu, wenn auch sichtlich widerwillig und um dem Gericht ihren guten Willen zu demonstrieren. „Wir müssen versuchen, zu einer konstruktiven Lösung zu kommen“, meinte Uwe Harnos. Um den Kreis klein zu halten, schlug Bader vor, ihn auf maximal vier Personen je Partei zu begrenzen, „wenn möglich ohne Anwälte“. Bader wird nicht zur DEB-Delegation gehören, obwohl er sich durch seine besonnene Art dafür qualifiziert hat. Viel deutet darauf hin, dass sich am 19. Dezember wieder die Hardliner gegenübersitzen, zu denen Harnos und Jäger zählen. Wie groß die Antipathie ist, wurde nach der Sitzung deutlich. Nach kurzer Zeit erreichte das Gespräch die Phonstärke eines startenden Düsenjets. Um zu schlichten war Bader nicht mehr im Saal. Gelungen wäre es im diesmal wohl nicht.

Quelle: Münchner Merkur / Peter Reinbold

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